Stand 18. Dezember 2020: Wegen der Corona-Pandemie kann das BAG zurzeit keine verbindliche Aussage machen, wann die Verordnung zu Artikel Art. 17a HMG in Kraft tritt. Das BAG hat die Stellungnahmen zur entsprechenden Vernehmlassung veröffentlicht. Sie finden diese auf der Webseite des BAG zum Download. Weitere Informationen finden Sie hier.